Philips: Belastungsfaktor aus den USA eliminiert
Autor: Charlotte Neugebauer
Werbung. Letzten Montag verblüffte Philips die Investoren. Diese hatten mit der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse gerechnet, doch die Niederländer warteten mit Nachrichten auf, die das Zahlenwerk in den Hintergrund drängten. Überlagert wurde alles von der positiven Meldung, dass Philips die Rechtsstreitigkeiten in den USA im Zusammenhang mit den Geräten zur Behandlung von Atemaussetzern während des Schlafs nun beigelegt hat. Dabei muss Philips deutlich weniger zahlen, als die Marktteilnehmer erwartet hatten. Der Aktienkurs stieg innerhalb eines Tages um knapp 30 Prozent. Ordnen wir mal ein, was das genau bedeutet und was die operativen Geschäftszahlen sagen …
Sie erinnern sich vermutlich noch: Vor drei Jahren wurden Probleme mit den Philips-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe bekannt. In ihnen hatte sich ein Schaumstoff aufgelöst, der im Verdacht steht, Giftstoffe freizusetzen, die möglicherweise krebserregend sind. Philips musste daraufhin 5,5 Millionen Geräte zurückrufen und nachbessern. In den USA folgten milliardenschwere Schadenersatzklagen von Nutzern. Solche Prozesse ziehen sich bekanntlich oft über Jahre und Jahrzehnte hin. Mit einem Teil der Kläger einigte sich Philips bereits im Herbst 2023 auf einen Vergleich und verpflichtete sich zur Zahlung von 479 Millionen Dollar. Nun folgte der große Vergleich vor Gericht, der alle Klagen vor US-Gerichten abdeckt und Philips zur Zahlung von 1,1 Milliarden US-Dollar (rund 1,03 Milliarden Euro) verpflichtet. Analysten hatten mit zwei bis drei Milliarden Dollar gerechnet. Laut Börsen-Zeitung scheint Philips die Rechtsrisiken nun weitgehend beherrschen zu können. Zwar seien Einzelklagen nach wie vor möglich, aber die Hürden seien hoch, zitiert die Börsen-Zeitung den Medizingerätehersteller.
Darüber hinaus hat sich Philips mit der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA darauf geeinigt, den Verkauf von Neugeräten in den USA vorerst einzustellen. Damit fehlt dem Konzern eine Einnahmequelle in einer Zeit, in der Schadenersatzzahlungen und Aufwendungen für Reparaturen sowie Restrukturierungskosten das Ergebnis belasten. Da sich auch das China-Geschäft schwach entwickelte, sank der Umsatz im ersten Geschäftsquartal im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozent auf 4.138 Millionen Euro. Unter dem Strich schrieb Philips rote Zahlen, der Verlust im ersten Quartal 2024 belief sich auf 998 Millionen Euro. Im operativen Geschäft erzielte der Konzern ein bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Goodwill-Abschreibungen) von 388 Millionen Euro. Die bereinigte Marge lag mit 9,4 Prozent zwar über dem Vorjahreswert (8,6 Prozent), sie ist aber im Branchenvergleich niedrig.
Analysten loben das Management und die gute Marktposition von Philips. In den meisten seiner Produktbereiche ist der Konzern führend. In der diagnostischen Bildgebung rangieren die Niederländer jedoch hinter GE und Siemens. Das Marktpotenzial für Philips ist groß: In den Schwellenländern besteht Aufholpotenzial und in vielen Industrieländern profitiert der Konzern von der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft.
Philips ist ein wichtiger Schritt gelungen, die Unsicherheit für Investoren zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der noch laufenden Restrukturierung und der verbleibenden Unsicherheit, wie sich der Kurs entwickelt, können Sie nach dem starken Kursanstieg der Aktie auch Anlagealternativen wie unsere neue Philips-Aktienanleihe in Betracht ziehen. Ein fester Zinskupon sowie ein Risikopuffer reduzieren das Risiko im Vergleich zur Aktie. Im Falle eines Rückschlags erfolgt eine Lieferung der Aktie zu einem niedrigeren Kurs in Ihr Depot.
6,8 Prozent Zinsen bei 20 Prozent Risikopuffer
Die DekaBank 6,80 % Philips Aktienanleihe 05/2025 (WKN DK1BP5) zahlt zur Fälligkeit nach einem Jahr einen festen Zins in Höhe von 6,8 Prozent p.a. bezogen auf den Nennbetrag von 1.000 Euro. Das heißt, 6,8 Prozent Zinsen gibt es auf jeden Fall. Damit aber die Rückzahlung zum Nennbetrag von 1.000 Euro erfolgt, muss der Schlusskurs der Philips-Aktie am Bewertungstag (22.05.2025) mindestens 80 Prozent des Startwerts betragen. Startwert ist der Schlusskurs am Ende der Zeichnungsfrist, am 27.05.2024. Damit bietet die Aktienanleihe einen Risikopuffer von 20 Prozent.
Liegt der Schlusskurs der Philips-Aktie jedoch darunter, drohen Verluste bei der Rückzahlung. In diesem Fall wird nicht der Nennbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt. Anlegende erhalten stattdessen Philips-Aktien – dabei zahlen sie den Basispreis von 80 Prozent des Startwerts, wobei der Gegenwert der Aktie zu diesem Zeitpunkt geringer ist. Zudem sollten Sie bedenken, dass eine Aktienanleihe wie jede Schuldverschreibung insgesamt dem Emittentenrisiko unterliegt. Im Klartext heißt das, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der DekaBank Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Betrags drohen.
Die Zeichnung läuft vom 06.05.2024 bis 27.05.2024 (10 Uhr), vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung.
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Charlotte Neugebauer ist Leiterin Zertifikate & Produktvermarktung bei der DekaBank.