Das Steuerthema: Besteuerung von Publikumsfonds
Nach Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium arbeiten die Beamten an einer Reform der Investmentbesteuerung. Zu komplex, zu gestaltungsanfällig und – vor dem Hintergrund aktueller EuGH-Rechtsprechung – zu sehr mit Haushaltsrisiken verbunden sei das heutige Investmentsteuerrecht. Umfassende Änderungen seien erforderlich. Bei den Publikumsfonds, in welche Privatanleger investieren, sollen künftig alle Ausschüttungen einheitlich besteuert werden. Daneben sollen die Fonds auf von ihnen vereinnahmte deutsche Dividenden oder Immobilienerträge 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Mit dieser zusätzlichen Besteuerung will man einer möglichen EU-Rechtswidrigkeit zuvorkommen, die wegen der bislang unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Fonds drohen könnte.
Um hierbei eine doppelte Besteuerung zu vermeiden bzw. abzumildern, sollen bei Aktienfonds 20 Prozent und bei Immobilienfonds 40 Prozent bzw. 60 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei gestellt werden. Weitere Steuerbefreiungen sollen für Fondsanteile bei Riester- oder Rürup-Verträgen gelten. Die bisher bekannte Thesaurierungsbesteuerung soll durch eine steuerpflichtige Vorabpauschale ersetzt werden, welche sich an dem Basiszins des Bewertungsgesetzes orientiert. Die Höhe der Pauschale soll durch die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds gedeckelt und um dessen Ausschüttungen gekürzt werden. Ähnlich wie bei den heutigen Thesaurierungsbeträgen, soll die Pauschale bei Veräußerung steuermindernd zu berücksichtigen sein. Ab 2018 soll das neue Besteuerungssystem in Kraft treten, welches ab 2020 auch die Abschaffung des Bestandsschutzes für vor 2009 erworbene Fondsanteile vorsieht. Fragen hierzu beantwortet Ihr Steuerberater.
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